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Pflege

Als Einrichtung der Eingliederungshilfe steht die pädagogische Betreuung bei uns im Mittelpunkt. Trotzdem erbringen wir bei Bedarf grundpflegerische Leistungen wie Hilfe bei der Körperpflege und Nahrungsaufnahme, bei Ausscheidung oder Mobilisation. Es wäre eine kaum zu legitimierende Ausgrenzung, den pflegerischen Bedarf eines Menschen mit Behinderung zum Kriterium für die Nichtgewährung integrativer Leistungen zu machen. Deshalb sind die pflegerischen Maßnahmen immer mit den übrigen pädagogischen Angeboten des Hauses vernetzt. Der Pflegebedarf kann vorübergehend oder auf Dauer bestehen.

Alle pflegerischen Maßnahmen beruhen auf dem individuellen Bedarf und werden entsprechend gestaltet. Sie orientieren sich an aktuellen Erkenntnissen der Pflegewissenschaft und werden durch Pflegevisiten abgesichert. Im Rahmen der für alle KlientInnen obligatorischen Hilfeplanung werden die notwendigen Pflegemaßnahmen festgelegt, die durchgängige Dokumentation sichert die Durchführung. Ausgehend von Ressourcen und Pflegebedarfen werden Ziele definiert und konkrete Handlungsabfolgen entworfen. In einer individuellen Wirksamkeitsprüfung durch Pflegefachkräfte werden die Maßnahmen begutachtet und bei Bedarf angepasst.

Tod & Trauer

Zum Älterwerden gehört die Auseinandersetzung mit dem Tod, einerseits als gedankliche Vorwegnahme für den älteren Menschen, andererseits als gemeinschaftliche Vorbereitung bzw. Aufarbeitung vor oder nach einem Todesfall im Haus.

Zeichnet sich ab, dass eine Klientin in absehbarer Zeit stirbt, treffen die MitarbeiterInnen die entsprechenden Vorbereitungen, informieren Angehörige und MitbewohnerInnen, treffen Absprachen im Team über die Aufgabenverteilung und organisieren eine konstante Begleitung der Sterbenden. Notwendige pflegerische und medizinische Maßnahmen werden in enger Zusammenarbeit mit dem Arzt oder der Ärztin durchgeführt, um der Klientin oder dem Klienten das Sterben in Würde, möglichst angst- und schmerzfrei zu ermöglichen. Wichtig ist es uns, eine ruhige und würdige Atmosphäre zu schaffen und die Wünsche der Klientin oder des Klienten zu respektieren. Eine seelsorgerische Begleitung kann bei Bedarf geleistet werden.

Nach dem Tode organisieren die MitarbeiterInnen interne Trauerfeiern in der Kapelle der Marie-Christian-Heime, an denen alle KlientInnen und MitarbeiterInnen von den Verstorbenen Abschied nehmen können. Nach Möglichkeit nehmen wir auch an der eigentlichen Beerdigung teil.