Die interne und externe Teilhabeplanung

Wir erarbeiten zusammen mit unseren Klient(inn)en im Einzelgespräch eine individuelle pädagogische Zielplanung für die Dauer des Aufenthaltes in unseren Wohngruppen. Inhalte dieser Planung sind die Wünsche und Bedürfnisse der Klient(inn)en z.B. hinsichtlich ihrer Zukunftsplanung, Gestaltung des Alltags innerhalb der Wohngruppe und der arbeitstherapeutischen Beschäftigung. In wöchentlichen Gesprächen mit den Mitarbeiter(inn)en werden diese Ziele formuliert, schriftlich festgehalten und regelmäßig auf deren Gültigkeit und Umsetzung überprüft und ggf. verändert.

Die individuelle Betreuungsplanung basiert auf der externen Hilfeplanung, die seitens des Kostenträgers  zusammen mit den Klient(inn)en und den Mitarbeiter(inn)en erstellt wurde. Die Hilfeplanung legt Nah-, Fern- und Richtziele für die Zukunft der Klient(inn)en unter Berücksichtigung der Wünsche, der Bedürfnisse und einer realistischen Einschätzung der individuellen Ressourcen fest. Festgelegte Zielvereinbarungen in der internen Betreuungsplanung und der externen Hilfeplanung sind keine starren Regeln, sondern ein flexibles Hilfsangebot, welches jederzeit auf Anregung der Klient(inn)en verändert werden kann.

Die im Prozess der Teilhabeplanung zu leistenden Arbeiten lassen sich in drei voneinander zu unterscheidende Schritte gliedern, die je nach Zielsetzung auch variabel erfolgen können:

  • die Entwicklung einer Zielperspektive für die Teilhabeplanung,
  • die Entwicklung von Instrumenten für die Analyse der Ist-Situation und zur kontinuierlichen Beobachtung der weiteren Entwicklung und
  • die Entwicklung von Planungsverfahren.

Nach dem Ansatz zur Teilhabeplanung gehen wir davon aus, dass es eine zentrale Aufgabe ist, unsere Klient(inn)en dabei zu unterstützen, ihre Lebensläufe möglichst in Bezug zu ‚normalen’ gesellschaftlichen Institutionen und Orten zu entfalten. Die theoretische Grundlage dafür liegt in einem lebenslaufbezogenen Ansatz und kann wie folgt charakterisiert werden:

  • Personenzentrierung:

    Der Planungsprozess geht von den individuellen Bedürfnissen der Klient(inn)en aus. Unter dieser Maßgabe sollen sich alle beteiligten Akteure als Teil eines Netzwerkes verstehen, welches Menschen mit Behinderungen eine möglichst selbstbestimmte Gestaltung des individuellen Lebenslaufes ermöglicht. Bereichs- und zielgruppenorientierte Planungen sollen sich dieser integrierenden Zielsetzung unterordnen.

  • Prozessorientierung:

    Teilhabeplanung beschränkt sich nicht auf eine Analyse des Ist-Zustandes und die Benennung von kurz- und mittelfristigen Handlungsplänen, sondern stellt die Entwicklung von Instrumenten zur kontinuierlichen Bedarfseinschätzung und -planung in den Vordergrund. Dabei wird sowohl die sozialräumliche Infrastruktur im Sinne der ‚Barrierefreiheit‘ als auch die Weiterentwicklung von Unterstützungsangeboten einbezogen.

  • Beteiligungsorientierung:

    Klient(inn)en und ihre Angehörigen sollen in den Planungsprozess einbezogen werden.